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   VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10   

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https://dejure.org/2011,22455
VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10 (https://dejure.org/2011,22455)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2011 - VfGBbg 45/10 (https://dejure.org/2011,22455)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 45/10 (https://dejure.org/2011,22455)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
    Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung insbesondere dann nicht willkürlich, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 273, 278 f.; 96, 189, 203).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
    Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung insbesondere dann nicht willkürlich, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 273, 278 f.; 96, 189, 203).
  • BGH, 22.10.2003 - XII ZR 119/02

    Eintritt des neuen Eigentümers in einen Mietvertrag

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
    Allerdings wird - insbesondere im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 2003 - Az.: XII ZR 119/02 - (NJW-RR 2004, 657) und an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1995 - 1 BvR 1063/95 - (NJ 1996, 82) in Literatur und Rechtsprechung eine analoge Anwendung der Vorschrift in bestimmten, besonderen Fallkonstellationen befürwortet (vgl. Münchener-Kommentar-Häublein, 5. Aufl. 2008, § 566 Rn. 19f; Koch/Rudzio, ZfIR 2007, 437; Herrmann, in: Bamberger-Roth, Beck"scher Online-Kommentar, Stand 1. Februar 2010, § 566 Rn. 10.a).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
    Diese Rüge kann nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 52 Abs. 3 LV beruht, dh wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17, 19f).
  • BVerfG, 27.11.1995 - 1 BvR 1063/95

    Verletzung des Willkürverbots in einem Räumungsrechtsstreit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
    Allerdings wird - insbesondere im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 2003 - Az.: XII ZR 119/02 - (NJW-RR 2004, 657) und an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1995 - 1 BvR 1063/95 - (NJ 1996, 82) in Literatur und Rechtsprechung eine analoge Anwendung der Vorschrift in bestimmten, besonderen Fallkonstellationen befürwortet (vgl. Münchener-Kommentar-Häublein, 5. Aufl. 2008, § 566 Rn. 19f; Koch/Rudzio, ZfIR 2007, 437; Herrmann, in: Bamberger-Roth, Beck"scher Online-Kommentar, Stand 1. Februar 2010, § 566 Rn. 10.a).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
    Der Beschwerdeführer kann deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren ausschließlich die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die seiner Ansicht nach fortbestehenden Grundrechtsverletzungen hin überprüfen lassen (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de ).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
    Diese Rüge kann nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 52 Abs. 3 LV beruht, dh wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17, 19f).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 39/10

    Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich erscheinen und auf einer Rechtsanwendung beruhen, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (Beschlüsse vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 - und vom 19. November 2010 - VfGBbg 39/10 - jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 5/10

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör; Gleichheit vor dem

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich erscheinen und auf einer Rechtsanwendung beruhen, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (Beschlüsse vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 - und vom 19. November 2010 - VfGBbg 39/10 - jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.10.2009 - VfGBbg 8/09

    Fristversäumung; Rechtswegerschöpfung; offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
    Willkürlich ist ein Richterspruch nicht bereits, wenn die Rechtsanwendung fehlerhaft ist, sondern erst dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich deshalb der Verdacht aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - VfGBbg 8/09 - und vom 19. November 2010 - VfGBbg 30/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 30/10

    Eilverfahren; Erledigung; Kostenentscheidung; Ermessen; Anschlusszwang;

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Sie muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 - und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 45/10 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 64/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Sie muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 - und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 45/10 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 9/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Sie muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 - und vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 45/10 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 46/12

    Begründungserfordernis; Beschwerdebefugnis; Rechtliches Gehör; Willkürverbot

    Die Grenze der Willkür ist erst dann überschritten, wenn die Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich deshalb der Verdacht aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 45/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 27/13

    Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter; Anhörungsrüge

    Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung nur dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich deshalb der Verdacht aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 45/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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